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Hotelgutscheine, hotelgutschein wien
Hotelgutscheine haben eine zunehmende Beliebtheit. der Beschenkte hat damit in der Regel die freiere Wahl, oft auch für den Zeitraum und den Ort. Für den Erwerb von Hotelgutscheinen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der Gutschein kann direkt im Hotel erworben werden, wo die Übernachtung und eventuell auch sonstige Betreuung erfolgen soll. Eine größere Auswahlmöglichkeit bieten hier Hotelgutscheine von Hotelketten, wo der Beschenkte die freie Wahl innerhalb der Hotelkette hat und damit zwischen verschiedenen Orten wählen kann.
Es gibt auch die Möglichkeit, bei einem Reiseveranstalter einen Hotelgutschein zu kaufen, der in allen Einrichtungen, die mit dem Veranstalter zusammen arbeiten, gültig ist.
Jeder Hotelgutschein kann unterschiedliches beinhalten. Er kann nur eine, oder mehrere Übernachtungen, mit, oder ohne Zusatzleistungen enthalten. Besonders begehrt sind hierbei die Wellness Hotel Gutscheine, wo neben der Übernachtung und Verpflegung auch Wellnesbehandlungen, oder andere Sonderleistungen inklusive sind.
Die Gültigkeit eines Hotelgutscheines wird in der Regel auf dem Gutschein mit einem Jahr angegeben. In dieser Zeit sollte der Gutschein auch eingelöst werden. Dabei ist die allgemeine gesetzliche Gültigkeit 3 Jahre, wenn nicht zwingende Gründe für eine kürzere Zeit sprechen. Das kann zum Beispiel ein Hotelgutschein in Verbindung mit einem bestimmten Theaterbesuch sein. Nach Ablauf der Vorstellung ist neben der Theaterkarte auch das Hotelanrecht verfallen.
Der Hotelgutschein kann vom Inhaber nicht gegen Bargeld eingelöst werden, wobei nichts dagegen spricht, wenn er an einen anderen Interessenten verkauft wird.
Hotelgutscheine müssen in der Regel sofort bezahlt werden. Hier liegt das Risiko bei Konkurs, oder Insolvenz des Verkäufers der Gutscheine voll beim Käufer. In der Regel dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen nur 10% als Vorauszahlung verlangt werden, wenn nicht eine Insolvenzschutzversicherung vorliegt, die dem Käufer schriftlich übergeben werden muss.
Der Verkäufer des Hotelgutscheines haftet auch für alle Leistungen selbst, die er beim Verkauf mit anbietet. Er kann sich dabei nicht auf seine " nur Vermittlerrolle " berufen.
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